Ich behandle in meiner Praxis Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, also Menschen im Alter von 5-21 Jahren. Dabei beziehe ich (je nach Alter der zu behandelnden Person) meist die Eltern in den Behandlungsprozess mit ein. Die Behandlungsfrequenz der Eltern richtet sich nach dem Stundenumfang der Klient:innen und findet circa im Verhältnis 1:4 statt.
Bei Kindern und jüngeren Jugendlichen findet in der Regel das Erstgespräch nach Terminvereinbarung mit den Eltern statt. Bei älteren Jugendlichen findet das Erstgespräch meist ohne, bei jungen Erwachsenen grundsätzlich ohne die Eltern statt. Im Erstgespräch nehme ich mir Zeit, das Anliegen und die aktuelle Lebenssituation kennenzulernen. Gleichzeitig haben Patient:innen und gegebenenfalls Eltern die Möglichkeit, Fragen zu stellen und einen Eindruck von meiner Arbeitsweise zu gewinnen.
Wenn wir uns für eine Zusammenarbeit entscheiden, folgen weitere probatorische Sitzungen (Probatorik). Hier werden gemeinsam Therapieziele formuliert und der weitere therapeutische Weg besprochen. Die Behandlung orientiert sich dabei stets an den individuellen Bedürfnissen und Entwicklungsmöglichkeiten der Klientin oder des Klienten.


Privatversicherung/ Beihilfe
Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen (GOP). Für eine reguläre 50-Minuten-Sitzung berechne ich den 2,3-fachen Satz; das entspricht aktuell 134,06 €. Hinzu kommen gegebenenfalls Aufwände für ergänzende Leistungen wie biografische Anamnese, testpsychologische Diagnostik, Auswertung von Fragebögen oder Rücksprachen mit behandelnden Ärzt:innen.
In den meisten Fällen übernehmen private Krankenversicherungen oder die Beihilfe diese Kosten vollständig. Manche Tarife erstatten jedoch nur eine begrenzte Stundenzahl pro Jahr oder decken das Honorar nur anteilig ab. In solchen Fällen entsteht eine private Zuzahlung, die Sie direkt mit mir abrechnen.
Es ist sinnvoll, sich bereits vor dem Erstgespräch bei Ihrem Versicherungsträger bzw. Ihrer Beihilfestelle zu erkundigen, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen von diesen abgedeckt werden. Nicht jede private Versicherung deckt Psychotherapie ab. Manche private Versicherungen zahlen Psychotherapie nur bei ärztlichen und nicht bei psychologischen Psychotherapeuten.
Selbstzahler:innen
Als Selbstzahler:in bleiben alle Daten vollkommen vertraulich, da keine Informationen an die Krankenkasse weitergegeben werden – ein Vorteil etwa bei Bewerbungen im Staatsdienst oder beim Abschluss von Versicherungen.
Bei den Kosten orientiere ich mich an der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) und den Abrechnungsempfehlungen seit 01.07.2024:
Ein psychotherapeutisches Erstgespräch/ 1. Sprechstunde (50 Min.) stelle ich mit 134,06 Euro in Rechnung. Diesen Betrag können Sie im Anschluss überweisen.
Gesetzliche Versicherung
Meine Praxis verfügt nicht über eine Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung, sodass Behandlungen in der Regel nicht direkt mit gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden können. In begründeten Ausnahmefällen kommt jedoch das Kostenerstattungsverfahren zum Tragen: Können Sie innerhalb einer zumutbaren Frist von etwa drei Monaten keinen geeigneten Therapieplatz bei einer kassenzugelassenen Psychotherapeutin bzw. einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten nachweisen, kann Ihre Krankenkasse die Honorare rückwirkend übernehmen.
Nicht jede GKV bewilligt Psychotherapie in Privatpraxen über Kostenerstattung, obwohl Patient:innen keinen Therapieplatz bei Psychotherapeut:innen mit Kassenzulassung bekommen.
Bitte beachten Sie, dass ein Erstgespräch nötig ist, wenn Sie und ich einen Antrag auf Kostenerstattung versuchen wollen. Dieses Erstgespräch wird nicht von Ihrer GKV erstattet und muss von Ihnen selbst getragen werden. Die Kosten belaufen sich auf 134,06 € (50 Min.).